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Günther Pemberger

Ehrenhauptlöschmeister

Reservestand

Die aktive Mitgliedschaft endet gemäß § 40 Abs. 3 NÖ FG mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Überstellung in die Reserve kann aber auch über Ansuchen von aktiven Feuerwehrmitgliedern mit mindestens 25 Dienstjahren, jedoch erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen bzw. bei Verlust der persönlichen Eignung für den aktiven Feuerwehrdienst.

Feuerwehrmitglieder der Reserve können mit ihrer Zustimmung weiterhin, ihrer persönlichen Eignung entsprechend, zu Diensten herangezogen werden.